Prüffristen-Manager
Newsletter Elektrofachkraft aktuell
Schlagwörter
Weiterempfehlen
Berufschancen zukunftssicher ausbauen mit der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
5. Oktober 2011 - 7:02
In Industrie und Handwerk soll heute jeder einzelne Mitarbeiter immer flexibler einsetzbar sein. Denn die Arbeitswelt verändert sich in rasantem Tempo. Früher klar definierte Berufsbilder genügen heute den Anforderungen oft nicht mehr. Ausgelernt hat man nie. Die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist für viele Beschäftigte mit einer technischen Ausbildung eine Möglichkeit, die eigenen Kompetenzen auszubauen. Damit wachsen nicht nur die Einsatzmöglichkeiten im Betrieb, sondern auch die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Warum gibt es eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
In vielen Betrieben ganz unterschiedlicher Branchen und Gewerke fallen regelmäßig elektrotechnische Aufgaben an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen jedoch ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Gemäß dieser strengen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.
Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingeführt. Damit wird für Fälle von abgesteckten, oft für eine Branche typischen Aufgabenfeldern die Möglichkeit geschaffen, dass diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorgenommen werden dürfen. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen.
Zur Erläuterung: In Seminarkatalogen und Kursverzeichnissen finden Sie die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten manchmal abgekürzt zu EFKffT oder zu EFffT.
Was bedeutet „festgelegte Tätigkeiten“?
Merkmale festgelegter Tätigkeiten sind,
- dass sie auf bestimmte, fest definierte Aufgaben beschränkt sind.
- dass es sich um wiederholende Tätigkeiten handelt (Routineaufgaben).
- dass sie in einem festgelegten Arbeitsbereich im Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe im Beruf auftreten.
- dass für die Tätigkeiten schriftliche Arbeitsanweisungen erstellt wurden.
Die BGG 944 (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) definiert festgelegte Tätigkeiten als„gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.“
Einsatz nur in Niederspannungsanlagen!
Grundsätzlich gilt, dass festgelegte Tätigkeiten
- nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V AC bzw. 1 500 V DC und
- nur im freigeschalteten Zustand
durchgeführt werden dürfen.
Unterweisung: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Bildquelle: Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft
Wer kann Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten werden?
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine Zusatzqualifikation, kein Ausbildungsberuf. Man kann keine Lehre zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten machen, sondern muss bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Für die Voraussetzungen im Detail haben die Kammern Rechtsvorschriften erlassen. Es kann z.B. sein, dass eine abgelegte Gesellen- oder Meisterprüfung verlangt wird und eine bestimmte Anzahl von Jahren (zwei, drei) an Berufserfahrung.
Personen, die sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifizieren, kommen häufig aus Berufen wie Tischler, Metallbauer, Industrieelektroniker oder sind Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Möglich und in manchen Fällen sinnvoll ist die Zusatzausbildung jedoch auch für Berufe, die auf den ersten Blick in Sachen Elektro untypisch sind wie z.B. Pharmakanten oder Chemikanten.
Welche Arten von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten gibt es?
Es gibt nicht DIE universelle Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Die EFffT ist immer einem Aufgabenbereich zugeordnet. z.B.
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk (Sanitär-Heizung-Klimatechnik)
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Heizungstechnik
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Fahrzeugtechnik (für Kfz-Mechatroniker)
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Bereich der Abwasser- / Wasserversorgungstechnik
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Tischlerhandwerk
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Schreinerhandwerk
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Metalltechnik
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in und an Windenergieanlagen
Wenn Sie an der Qualifikation zur EFffT interessiert sind und nicht wissen, ob es auf Ihre Ausbildung oder die Anforderungen Ihres Unternehmen bezogene Kurse gibt, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer.
Wie kann ich Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten werden?
Die Ausbildung muss in Theorie und Praxis erfolgen. Die Ausbildung zur EFffT kann innerbetrieblich (zumindest der theoretische Teil) oder außerbetrieblich stattfinden. Anbieter sind die Kammern, aber auch private Bildungsträger.
Die für die Ausbildung zuständige verantwortliche Elektrofachkraft kann auch von einem außerhalb des eigenen Unternehmens tätigen Betrieb gestellt werden kann.
Die Dauer der Ausbildung muss ausreichend bemessen sein. In der Praxis ist sie unterschiedlich, je nach Umfang der festgelegten Tätigkeiten und Organisation des Kurses kann es von 2 Wochen (Vollzeit) bis zu mehreren Monaten (in Teilzeit) dauern. Mit mind. 80 Stunden muss man i.d.R. rechnen.
Tipp: Wenn Sie an einer mehrtägigen Schulung nicht teilnehmen können, weil Sie z.B. Ihr Betrieb nicht freistellen möchte, können Sie die Qualifikation „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3“ auch per Fernkurs / Fernstudium erwerben. Rechnen Sie mit etwa 9 Monaten mit mind. 5 Stunden Zeitaufwand pro Woche plus Präsenzseminare.
Abschließend müssen Sie eine Prüfung vor der Kammer bestehen. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil und einem Praxisteil. Es gibt für die abzulegende Prüfung keine einheitlich gültige rechtliche Regelung für ganz Deutschland. Statt dessen gelten die Vorgaben, die von der jeweils zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer erlassen wurden.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis. Aus dem Zeugnis geht hervor, was Gegenstand der Ausbildung und der Prüfung war. Sie können also nicht ohne Weiteres z. B. als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Schreinerhandwerk den Job wechseln, um elektrotechnische Arbeiten an Windenergieanlagen durchzuführen.
Nach erfolgreicher Prüfung kann Sie Ihr Unternehmen / Arbeitgeber als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bestellen.
|
Ein Musterdokument für die Bestellung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten finden Sie auf der ElektroCheck-CD. Die Vorlage im WORD-Format können Sie nach Ihren eigenen Erfordernissen bearbeiten und selbst anpassen. |
Was lernt man in der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Je nach Spezialisierung, vorgesehenen Tätigkeiten und den spezifischen elektrotechnischen Anforderungen im Betrieb unterscheiden sich die Inhalte der Kurse. Einige Grundlagen sind jedoch i.d.R. immer Bestandteil der Ausbildung. Dazu gehören:
- Basiswissen der Elektrotechnik
- Gefahren des elektrischen Stroms, gefährliche Körperströme
- Brandgefahren durch elektrische Anlagen
- Schutzmaßnahmen gegen direkte und indirekte Berührung mit elektrischen Leitungen
- Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
In Praxisübungen werden Tätigkeiten gelernt wie
- Messen von Strom, Spannung und Widerstand
- Anschließen von elektrischen Leitungen
- Prüfen und Tausch von Beleuchtungsanlagen
- Prüfen und Austausch von Schaltern und Steckdosen
- Anschließen von Elektroherden
- Lesen der elektrotechnischen Zeichnungen von Steuerungen
- Überprüfung in Stand gesetzter elektrischer Bauelemente,
- Anwendungen der gelernten Sicherheitsregeln
Die Aufbaumodule haben je nach Schulungsträger und Kurs unterschiedliche Schwerpunkte, z.B. Möbel, Küche, Heizung, Klima, Rollladen, Markisen, Fenster, Türen, Tore, Wasserversorgungstechnik.
Wer zahlt die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Oft übernehmen Betriebe die Ausbildungskosten und Kursgebühren. Auch der Staat beteiligt sich in vielen Fällen an den Kosten. Es gibt diverse Programme und Geldquellen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung, fragen Sie bei Ihrer Kammer nach.
Arbeitslose können Bildungsgutscheine in Anspruch nehmen. Lehrgänge zum Erwerb der EFffT-Qualifikation zählen zu den förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitsberater.
Wo ist das alles geregelt?
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten finden Sie in
- § 2 BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- § 5 Handwerksordnung
- BGG 944 (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze): Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlage und Betriebsmittel"
Was unterscheidet die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten von der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)?
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf elektrotechnische Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf elektrotechnische Tätigkeiten (klar definiert und in Verbindung mit ihrer Tätigkeit stehend) eigenverantwortlich durchführen.
Mehr Praxisinformationen zur elektrotechnisch unterwiesenen Person, insbesondere zu ihren Einsatzbereichen und typischen Tätigkeiten, bietet Ihnen die Komplettlösung „Die Elektrofachkraft in der betrieblichen Praxis“.
Weiter über Große Nachrüstungs-Aktion für Solarstromanlagen lesen
Zurück zur Elektrofachkraft Hauptseite.



